Cross Compliance
Die Vorschriften der Cross Compliance (übersetzt so viel wie „Überkreuzeinhaltung von Verpflichtungen“) werden im deutschsprachigen Raum auch als „anderweitige Verpflichtungen“ bezeichnet und bedeuten die Verknüpfung von Prämienzahlungen mit der Einhaltung von Umweltstandards (im weiteren Sinne).
Im Bereich der Agrarpolitik der Europäischen Gemeinschaft kamen Cross Compliance Bestimmungen sowohl mit den Reformen der Agenda 2000 als auch den Luxemburger Beschlüssen von 2003 verstärkt zum Einsatz, d.h. die Gewährung von Prämienzahlungen wurde zunehmend an die Einhaltung von anderweitigen Verpflichtungen geknüpft. Insbesondere in den Reformen von 2003 wurden dabei die Bestimmungen verschärft und ausgedehnt.
Die Cross-Compliance-Regelungen umfassen:
die wichtigsten Regelungen aus den für Landwirte einschlägigen EG-Verordnungen bzw. -Richtlinien in den Bereichen Umweltschutz, Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit, tierische Gesundheit und Tierschutz.
Bei Nichteinhaltung dieser Regelungen werden auch die Direktzahlungen des Betriebsinhabers gekürzt oder bei schweren Verstößen vollständig einbehalten. Damit wird ein wichtiger Beitrag zur Sicherung des Umwelt- und Naturschutzes, des Tierschutzes sowie der Lebens- und Futtermittelsicherheit geleistet, da die Einhaltung der Cross-Compliance-Vorschriften verpflichtend jährlich in mindestens ein Prozent der Betriebe geprüft werden.
Vorschriften zur Erhaltung von Flächen in einem guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand.
Dafür gab es bislang auf europäischer Ebene keine einheitlichen europaweiten Regelungen. Jetzt werden in Anhang IV der Ratsverordnung (EG) Nr. 1782/2003 konkrete Regelungen zum Bodenschutz (Erosionsschutz, Erhaltung der organischen Substanz im Boden und der Bodenstruktur), zum Erhalt von Landschaftselementen und zur Mindestinstandhaltung von Flächen, insbesondere wenn diese nicht mehr landwirtschaftlich genutzt werden, festgelegt.
Im Bereich der Agrarpolitik der Europäischen Gemeinschaft kamen Cross Compliance Bestimmungen sowohl mit den Reformen der Agenda 2000 als auch den Luxemburger Beschlüssen von 2003 verstärkt zum Einsatz, d.h. die Gewährung von Prämienzahlungen wurde zunehmend an die Einhaltung von anderweitigen Verpflichtungen geknüpft. Insbesondere in den Reformen von 2003 wurden dabei die Bestimmungen verschärft und ausgedehnt.
Die Cross-Compliance-Regelungen umfassen:
die wichtigsten Regelungen aus den für Landwirte einschlägigen EG-Verordnungen bzw. -Richtlinien in den Bereichen Umweltschutz, Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit, tierische Gesundheit und Tierschutz.Bei Nichteinhaltung dieser Regelungen werden auch die Direktzahlungen des Betriebsinhabers gekürzt oder bei schweren Verstößen vollständig einbehalten. Damit wird ein wichtiger Beitrag zur Sicherung des Umwelt- und Naturschutzes, des Tierschutzes sowie der Lebens- und Futtermittelsicherheit geleistet, da die Einhaltung der Cross-Compliance-Vorschriften verpflichtend jährlich in mindestens ein Prozent der Betriebe geprüft werden.
Vorschriften zur Erhaltung von Flächen in einem guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand.
Dafür gab es bislang auf europäischer Ebene keine einheitlichen europaweiten Regelungen. Jetzt werden in Anhang IV der Ratsverordnung (EG) Nr. 1782/2003 konkrete Regelungen zum Bodenschutz (Erosionsschutz, Erhaltung der organischen Substanz im Boden und der Bodenstruktur), zum Erhalt von Landschaftselementen und zur Mindestinstandhaltung von Flächen, insbesondere wenn diese nicht mehr landwirtschaftlich genutzt werden, festgelegt.


