Sachverständiger für Bodenschutz und Altlasten
Dr. Johannes Botschek ist im November 2005 von der Landwirtschaftskammer NRW nach § 36 Gewerbeordnung öffentlich bestellt und vereidigt worden als Sachverständiger für Bodenschutz und Altlasten, Sachgebiete 3 und 6:
- Sachgebiet 3: Gefährdungsabschätzung für den Wirkungspfad Boden-Pflanze / Vorsorge zur Begrenzung von Stoffeinträgen in den Boden und beim Auf- und Einbringen von Materialien, sowie
- Sachgebiet 6: Gefahrenermittlung, -beurteilung und -abwehr von schädlichen Bodenveränderungen aufgrund von Bodenerosion durch Wasser
Damit ist Dr. Johannes Botschek Sachverständiger im Sinne des Bundes-Bodenschutzgesetzes (§ 18 BBodSchG bzw. § 17 LBodSchG NRW) in Verbindung mit der Verordnung über Sachverständige für Bodenschutz und Altlasten (SV-BodAltlVO NRW).
Folgende Arbeitsfelder sind somit berührt:
-
Gefährdungsabschätzungen für den Wirkungspfad Boden-Pflanze unter Berücksichtigung lebensmittel- und futtermittelrechtlicher Vorgaben bzw. toxikologischer Aspekte - Gewinnung repräsentativer Boden- und Pflanzenproben
- Ableiten von Hintergrundgehalten und gebietsbezogenen Beurteilungswerten in Gebieten mit erhöhten Schadstoffgehalten
- Abgrenzen von Gebieten mit erhöhten Schadstoffgehalten bzw. schädlichen Bodenveränderungen (Bodenplanungsgebiete, Bodenschutzgebiete, Bodenbelastungsgebiete, Bodengefährdungsgebiete)
- Ableiten angemessener und erforderlicher Maßnahmen zur Reduzierung bzw. Unterbindung des Schadstofftransfers Boden-Pflanze (Schutz- und Beschränkungsmaßnahmen, Sicherungsmaßnahmen, Dekontaminationsmaßnahmen)
- Erstellen angepasster Nutzungskonzepte für Standorte mit stofflichen Bodenbelastungen
- Ein- und Aufbringen von Materialien in bzw. auf Böden sowie Bodenumlagerungen nach § 12 BBodSchV
- Gefährdungsabschätzung bei Bodenerosion durch Wasser
- Ableiten angemessener und erforderlicher Maßnahmen der Vorsorge und Gefahrenabwehr


