Sachverständiger für Bodenschutz und Altlasten

Dr. Johannes Botschek ist im November 2005 von der Landwirtschaftskammer NRW nach § 36 Gewerbeordnung öffentlich bestellt und vereidigt worden als Sachverständiger für Bodenschutz und Altlasten, Sachgebiete 3 und 6:

  • Sachgebiet 3: Gefährdungsabschätzung für den Wirkungspfad Boden-Pflanze / Vorsorge zur Begrenzung von Stoffeinträgen in den Boden und beim Auf- und Einbringen von Materialien, sowie
  • Sachgebiet 6: Gefahrenermittlung, -beurteilung und -abwehr von schädlichen Bodenveränderungen aufgrund von Bodenerosion durch Wasser


Damit ist Dr. Johannes Botschek Sachverständiger im Sinne des Bundes-Bodenschutzgesetzes (§ 18 BBodSchG bzw. § 17 LBodSchG NRW) in Verbindung mit der Verordnung über Sachverständige für Bodenschutz und Altlasten (SV-BodAltlVO NRW).

Folgende Arbeitsfelder sind somit berührt:

  • Getreideschlag im FrühjahrGefährdungsabschätzungen für den Wirkungspfad Boden-Pflanze unter Berücksichtigung lebensmittel- und futtermittelrechtlicher Vorgaben bzw. toxikologischer Aspekte
  • Gewinnung repräsentativer Boden- und Pflanzenproben
  • Ableiten von Hintergrundgehalten und gebietsbezogenen Beurteilungswerten in Gebieten mit erhöhten Schadstoffgehalten
  • Abgrenzen von Gebieten mit erhöhten Schadstoffgehalten bzw. schädlichen Bodenveränderungen (Bodenplanungsgebiete, Bodenschutzgebiete, Bodenbelastungsgebiete, Bodengefährdungsgebiete)
  • Ableiten angemessener und erforderlicher Maßnahmen zur Reduzierung bzw. Unterbindung des Schadstofftransfers Boden-Pflanze (Schutz- und Beschränkungsmaßnahmen, Sicherungsmaßnahmen, Dekontaminationsmaßnahmen)
  • Erstellen angepasster Nutzungskonzepte für Standorte mit stofflichen Bodenbelastungen
  • Ein- und Aufbringen von Materialien in bzw. auf Böden sowie Bodenumlagerungen nach § 12 BBodSchV
  • Gefährdungsabschätzung bei Bodenerosion durch Wasser
  • Ableiten angemessener und erforderlicher Maßnahmen der Vorsorge und Gefahrenabwehr