Vorsorge

Mulchdecke schützt BodenWozu?

Landwirte sind durch die Gute fachliche Praxis zum vorsorgenden Bodenschutz verpflichtet.
Dies umfasst u. a. nach § 17 BBodSchG:

  • Die Bodenbearbeitung unter Berücksichtigung der Witterung grundsätzlich standortangepasst zu erfolgen hat,
  • die Bodenstruktur erhalten und verbessert wird,
  • Bodenverdichtungen möglichst vermieden werden,
  • die biologische Aktivität des Bodens durch entsprechende Fruchtfolgegestaltung erhalten oder gefördert wird,
  • der standorttypische Humusgehalt erhalten bleibt.


Bodenschutz lohnt sichUnsere Leistungen

  • Durchführung von Gelände- und Laboruntersuchungen
  • Beratung
  • Entwicklung von vorsorgenden Bodenschutzmaßnahmen