Vorsorge
Wozu?
Landwirte sind durch die Gute fachliche Praxis zum vorsorgenden Bodenschutz verpflichtet.
Dies umfasst u. a. nach § 17 BBodSchG:
- Die Bodenbearbeitung unter Berücksichtigung der Witterung grundsätzlich standortangepasst zu erfolgen hat,
- die Bodenstruktur erhalten und verbessert wird,
- Bodenverdichtungen möglichst vermieden werden,
- die biologische Aktivität des Bodens durch entsprechende Fruchtfolgegestaltung erhalten oder gefördert wird,
- der standorttypische Humusgehalt erhalten bleibt.
- Durchführung von Gelände- und Laboruntersuchungen
- Beratung
- Entwicklung von vorsorgenden Bodenschutzmaßnahmen



