Bodenschutz
Dr. Johannes Botschek wurde im November 2005 als Sachverständiger für Bodenschutz und Altlasten für die Sachgebiete 3 und 6 nach § 18 Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG) öffentlich bestellt und vereidigt. Bestellungsbehörde ist die Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen.
Boden ist ein integraler Bestandteil unserer Umwelt und genauso schützenswert und lebenswichtig wie Luft und Wasser.
Aber er ist auch gefährdet, und das vor allem durch uns selbst; durch unsere Lebensweise.
Wir schaden dem Boden beispielsweise durch:
- Bodenerosion,
- Bodenverdichtung,
- Eintrag von Schadstoffen,
- Ausbeutung von Nährstoffen,
- Verlust an organischer Substanz und
- Bodenversiegelung.
Deshalb ist Bodenschutz notwendig. In Deutschland wird er durch das
Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG) und durch die Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) sowie durch weitere gesetzliche Regelungen auf Länderebene geregelt.
Im Bundes-Bodenschutzgesetz werden im § 2 die vielfältigen » Bodenfunktionen genannt die schützenswert sind.
Nach § 18 BBodSchG kann die zuständige Behörde bestimmen, dass Aufgaben nach dem BBodSchG von Sachverständigen und Untersuchungsstellen wahrgenommen werden, die die erforderliche Sachkunde und Zuverlässigkeit besitzen sowie über eine entsprechende gerätetechnische Ausstattung verfügen.
Nach § 1 des Verpflichtungsgesetzes (VerpflichtungsG) ist der öffentlich bestellte Sachverständige zur gewissenhaften Erfüllung seiner Obliegenheiten verpflichtet, ohne Amtsträger zu sein. Ferner hat er besondere Pflichten zur Vertraulichkeit, zur Bewahrung von Geheimnissen und zur Verschwiegenheit nach div. §§ des Strafgesetzbuches. Strafbewehrt sind auch Vorteilsnahme und Bestechlichkeit.
Wir stehen Ihnen auf folgenden Gebieten zur Verfügung:


