Ausgleichs- & Ersatzmaßnahmen
Die Eingriffsregelung
Die Eingriffsregelung ist das Instrument des Naturschutzrechts, mit dem negative Folgen von Eingriffen in Natur und Landschaft vermieden oder minimiert werden sollen. Des Weiteren sollen nicht vermeidbare Eingriffe durch Maßnahmen des Naturschutzes ausgeglichen werden.
§ 18 BNatSchG definiert:
Eingriffe in Natur und Landschaft im Sinne dieses Gesetzes sind Veränderungen der Gestalt oder Nutzung von
Grundflächen oder Veränderungen des mit der belebten Bodenschicht in Verbindung stehenden Grundwasserspiegels, die die Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts oder das Landschaftsbild erheblich beeinträchtigen können.
Wir stehen Ihnen sowohl bei der fachlichen Bewertung der bodenbezogenen Eingriffe als auch bei der entsprechenden Konzeptionierung der Ausgleichsmaßnahmen zur Seite.


